Allgemein dient eine
Haftpflichtversicherung dem Schutz gegen Ansprüche Dritter, denen man einen
Schaden zugefügt hat oder die behaupten, man hätte ihnen geschadet.
Ist dieser
Anspruch unberechtigt, hilft einem die Versicherung, die Forderung abzuwehren.
Bei begründeten Ansprüchen leistet sie im Rahmen der vereinbarten
Deckungssumme.
Das heißt, Sie
machen einen Fehler innerhalb eines Auftrages und Ihr Auftraggeber macht Sie
dafür verantwortlich und verlangt nun von Ihnen persönlich Schadenersatz.
Genau
dieses Haftungsrisiko können und sollten Sie an einen Versicherer übergeben.
Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht? Oder beides?
Im folgenden Text erläutern wir Ihnen - auch mit Hilfe von „Erklär-Videos" die Unterschiede und Notwendigkeit beider Abdeckungsmöglichkeiten.
Wenn durch die eigene
berufliche Tätigkeit einem anderen ein Vermögensschaden entsteht, dann springt
die Berufshaftpflichtversicherung (im IT-Bereich auch
Vermögensschaden-
haftpflichtversicherung genannt) ein. Eine gute
Berufshaftpflichtversicherung, sichert alle Mitarbeiter des Unternehmens ab und
springt ein, wenn durch Fehler ein Schaden entsteht.
Beispiele von einem
klassischen Berufshaftpflichtfall:
Beratungsfehler, Bewertungsfehler,
Schätzfehler, Rechenfehler, Messfehler,
Vertauschen, Verlust, Analysefehler, Instruktionsfehler
Für folgende Berufsgruppen ist
eine Berufshaftpflichtversicherung sogar verpflichtend:
Rechtsanwälte,
Steuerberater, Notare, Versicherungsvermittler, Rentenberater und
Wirtschaftsprüfer
Nutzen Sie gerne auch folgendes Video für eine detaillierte Erklärung
Obwohl beide Begriffe ähnlich klingen: Die Betriebshaftpflichtversicherung verfolgt einen ganz anderen Zweck als die Berufshaftpflichtversicherung.
Die
Betriebshaftpflichtversicherung deckt insbesondere Risiken ab, die durch einen
Personen- oder Sachschaden und daraus resultierende Vermögensschäden entstehen,
das heißt
Schäden durch betriebliche Tätigkeiten. Rutscht z.B. ein Kunde von
Ihnen in Ihrer Werkstatt aus und bricht sich dabei sein Bein, springt die
Betriebshaftpflichtversicherung ein. Gleiches gilt auch, wenn Sie z.B. beim Kunden
eine teure Vase kaputt machen - auch dann übernimmt die Betriebshaftpflicht
(oft auch als Gewerbehaftpflicht bezeichnet) den Schaden.
Nutzen Sie gerne auch folgendes Video für eine detaillierte Erklärung
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